Bei einem 86-jährigem Rentner mit einer Rente von 312 €, der auf seinen Führerschein für regelmäßige Arztbesuche angewiesen ist, liegt eine Ausnahmesituation vor, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen kann. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Taxifahrten ist lediglich eine theoretische Überlegung, der Betroffene war bisher auch nicht verkehrsrechtlich auffällig. Das höhere Einkommen der Ehefrau des Betroffenen ist irrelevant. Die Geldbuße musste hier auch nicht erhöht werden.
OLG Oldenburg, 2 ORbs 114/24
Hier lagen neben dem Alter noch weitere Sonderpunkte vor, die zum Absehen vom Fahrverbot führten.