Beschlussverfahren

Haben die Verfahrensbeteiligten auf eine Begründung verzichtet, reicht eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid. Wird aber Rechtsbeschwerde eingereicht, sind die Urteilsgründe innerhalb von 5 Wochen (beginnend ab Einlegung der Rechtsbeschwerde) zur Akte zu bringen.

OLG Saarbrücken, 1 Ss OWi 113/24

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