Bei einer Atemalkoholmessung mit einem Dräger Alcotest 9510 DE kann von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden. Das Gericht ist nur zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung verpflichtet, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorgetragen werden.
OLG Karlsruhe, 3 ORbs 330 SsBs 629/24
Im Grenzbereich (bei 0,25 mg/l) kommt beispielsweise eine Hyperventilation in Betracht. Auch eine zu große Abweichung der zwei Messungen bzgl. AAK und Atemtemperatur kann darauf hindeuten, aber nur, wenn der Proband bei beiden Proben die gleiche Atemtechnik angewandt hat (OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 83/18).