Will das Gericht ein Fahrverbot verhängen, obwohl dies im Bußgeldbescheid nicht vorgesehen war, muss es in sinngemäßer Anwendung von § 265 II StPO vorher darauf hinweisen.
OLG Jena, 3 ORbs 401 SsBs 156/24
Will das Gericht ein Fahrverbot verhängen, obwohl dies im Bußgeldbescheid nicht vorgesehen war, muss es in sinngemäßer Anwendung von § 265 II StPO vorher darauf hinweisen.
OLG Jena, 3 ORbs 401 SsBs 156/24