Hinweis auf Fahrverbot

Will das Gericht ein Fahrverbot verhängen, obwohl dies im Bußgeldbescheid nicht vorgesehen war, muss es in sinngemäßer Anwendung von § 265 II StPO vorher darauf hinweisen.

OLG Jena, 3 ORbs 401 SsBs 156/24

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