Ein Regelfahrverbot kann eingeschränkt werden, so dass Verbrennermotoren bis zu 60 KW Leistung von dem Fahrverbot ausgenommen sind.
AG Dortmund, 729 OWi-256 Js 646/25
Ein Regelfahrverbot kann eingeschränkt werden, so dass Verbrennermotoren bis zu 60 KW Leistung von dem Fahrverbot ausgenommen sind.
AG Dortmund, 729 OWi-256 Js 646/25