Zustellung des Bußgeldbescheides

Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist erfolgt nicht durch die Zustellung des Bußgeldbescheides, wenn bei der Zustellung das Zustelldatum nicht auf dem Briefumschlag das Datum der Zustellung vermerkt wurde.

AG Unna, 181 OWi 135/24 (931 js 145/24)

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