Es ist nicht mehr klärungsbedürftig, dass das Zusatzschild Luftreinhaltung nur informatorischen Charakter hat. Hängt dieses Schild unter einem Tempolimit – Schild, gilt das Tempolimit trotzdem für alle Fahrzeuge. Auch für Elektrofahrzeuge, auch wenn diese die Luft vor Ort nicht verschmutzen.
OLG Hamm, 3 ORbs 57/25