Zusatzschild „Luftreinhaltung“

Es ist nicht mehr klärungsbedürftig, dass das Zusatzschild Luftreinhaltung nur informatorischen Charakter hat. Hängt dieses Schild unter einem Tempolimit – Schild, gilt das Tempolimit trotzdem für alle Fahrzeuge. Auch für Elektrofahrzeuge, auch wenn diese die Luft vor Ort nicht verschmutzen.

OLG Hamm, 3 ORbs 57/25

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