Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Auch wenn die GbR mittlerweile eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist bzgl. der ErbSt auf die Ehefrau als Gesellschafterin abzustellen. Und bei der ist die Schenkung des Familienheims gem. § 13 I Nr.4a ErbStG steuerbefreit.

BFH, II R 18/23

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