Auf Antrag erhält die Verteidigung die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe des Messtages. Der Anspruch folgt aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens und betrifft alle Unterlagen und Daten, die sich bei der Behörde befinden.
Die Verteidigung erhält alle Informationen, die auch ein Sachverständiger erhält. Es ist ausreichend, wenn sich die Verteidigung erhofft, die Verteidigungseffektivität erhöhen zu können.
AG Dorsten, 29 OWi 181/25