Zustellung an den Verteidiger

Die Zustellung an den Verteidiger, dessen Vollmacht sich nicht i.S.v. § 145a Abs. 1 S. 1 StPO bei den Akten befindet, wird nicht dadurch wirksam, dass dieser im Anschluss ein von ihm datiertes und unterschriebenes Empfangsbekenntnis zur Akte reicht.

Die Zustellung des Urteils an den Verteidiger war damit unwirksam und konnte die Revisionsbegründungsfrist nicht in Gang setzen.  

BGH, 5 StR 90/21

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