Im Jahr 2022 erhielten die Arbeitnehmer eine Energiepreispauschale von 300 €. Die Besteuerung als Einnahme ist verfassungsgemäß.
BFH, VI R 15/24
Im Jahr 2022 erhielten die Arbeitnehmer eine Energiepreispauschale von 300 €. Die Besteuerung als Einnahme ist verfassungsgemäß.
BFH, VI R 15/24