Schadenshöhe bei Unfallflucht

Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien und die Art seiner Beteiligung zu ermöglichen, wird bestraft. Und ihm kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Fremdschaden eine gewisse Grenze (je nach Gericht ab 1500 € netto aufwärts) überschreitet. Hier war der Schaden an dem fremden Fahrzeug nicht hoch genug, der Fahrer fuhr allerdings ein so genanntes CarSharing – Fahrzeug. Dessen Schaden wird dieser Grenze allerdings nicht zugerechnet, die Entziehung der Fahrerlaubnis drohte im Hauptsacheverfahren nicht, damit war auch die vorläufige Entziehung gem. § 111a StPO im Ermittlungsverfahren hinfällig.

LG Berlin I, 502 Qs 6/26

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