Mithaftung des rücksichtslos geparkten Autos

Wer sein Auto völlig rücksichtslos parkt, kann eine Mithaftung tragen, wenn ein anderes Fahrzeug in das geparkte Auto hineinfährt.

Hier hat eine Frau ihr Auto so geparkt. In dieses Auto fuhr eine andere Fahrerin beim rückwärts ausparken rein.

Da deutlich zu erkennen war, dass sie hier komplett falsch parkte und andere Fahrer stark behinderte, haftet die Fahrerin beziehungsweise Halterin des völlig falsch geparkten Fahrzeugs zu 1/5.

AG München, 344 C 8946/25

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