Führt ein Fahrer sein Fahrzeug mit 47,8 ng/ml THC im Blut, kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung annehmen und eine MPU verlangen. Wird dann kein positives Gutachten beigebracht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Derartige Werte deuten auf einen hochfrequenten oder chronischen Cannabis – Konsum hin, es liegen ausreichend Anzeichen für einen Cannabismissbrauch vor.
VG Berlin, 11 L 401/26