Kokain

Ein Wert von 6 ng/ml Benzoylecgonin (Kokainabbauprodukt) kann nicht auf dem Umgang mit kontaminierten Geldschein beruhen.

OVG Schleswig-Holstein, 4 LA 50/26

Auch wenn fast alle Geldscheine in Deutschland irgendwann einmal mit Kokain in Kontakt gekommen sind, dieser Wert war zu hoch.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert