Verwerfungsurteil nach § 74 II OWiG

Ruft der Betroffene kurz vor der Verhandlung beim Gericht an und teilt mit, dass er versehentlich zum falschen Gericht gefahren sei, er aber noch (zwar verspätet) beim richtigen Gericht erscheinen könnte, und teilt der Betroffene auch für etwaige Rückfragen eine Handynummer mit, kann der Einspruch nicht ohne weiteres wegen eines unentschuldigten Fernbleibens verworfen werden. Das Gericht hätte gegebenenfalls bei ihm anrufen können, um Rücksprache zu halten, wann er erscheinen könnte. Dies gebietet schon die Fürsorgepflicht des Gerichts.

OLG Brandenburg, 2 ORbs 202/23

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Beweisantrag muss in der Verhandlung beschieden werden

Wenn die Verteidigung einen unbedingten Beweisantrag stellt, muss hierüber in der Verhandlung entschieden werden, damit sich die Verteidigung auf den Beschluss und seine Folgen für das Verfahren einstellen kann. Geht das Gericht hierauf nicht ein und entscheidet über den Beweisantrag erst im Urteil, liegt grundsätzlich ein Verfahrensfehler vor, auf dem das falsche Urteil beruht.
Kg Berlin, 3 ORbs 14/24 – 122 Ss 5/24

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Verkauf des Gartens

Nach § 23 I EStG ist der Gewinn aus einer Veräußerung steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitpunkt der Veräußerung und den zwei Jahren davor privat genutzt wurde. Hier erwarben die Steuerpflichtigen ein großes Grundstück mit einem Bauernhaus. Sie verkauften einen Teil des Gartens innerhalb von zehn Jahren und machten geltend, dass dieser ja vorher selbst genutzt gewesen sei, der Gewinn also steuerfrei sein müsse. Dies ist nicht der Fall, der Garten wurde schließlich nicht bewohnt. Mangels eines darauf stehenden Gebäudes konnte der unbebaute Garten nicht bewohnt werden.

BFH, IX R 14/22

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Nutzung durch die Schwiegermutter

Nach § 23 I EStG ist der Gewinn aus einer Veräußerung steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitpunkt der Veräußerung und den zwei Jahren davor privat genutzt wurde. Gleiches gilt, wenn die Nutzung ausschließlich privat erfolgt ist. Gleiches gilt, wenn die Nutzung durch ein unterhaltsberechtigtes, volljähriges Kind erfolgte. Nicht begünstigt ist die Nutzung durch die Schwiegermutter.

BFH, IX R 13/23

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Passieren eines Müllwagens

Wird eine eben entleerte Tonne hinter dem Wagen vom Müllwerker wieder zurückgeschoben, realisiert sich die Betriebsgefahr des Müllwagens bei einem Unfall mit einem vorbeifahrenden PKW. Allerdings haben sich auch passierende Fahrzeuge hierauf einzustellen und einen entsprechenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Lässt sich dieser nicht einhalten, muss die Geschwindigkeit soweit gedrosselt werden, dass das Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen gebracht werden kann.

BGH, VI ZR 77/23

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