Die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen Erreichung von 8 Punkten im FAER gem. § 4 v i Nr:3 StVG ist auch unter Berücksichtigung beruflicher oder familiärer Belange nicht unverhältnismäßig.
OVG Münster, 16 B 425/25
Die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen Erreichung von 8 Punkten im FAER gem. § 4 v i Nr:3 StVG ist auch unter Berücksichtigung beruflicher oder familiärer Belange nicht unverhältnismäßig.
OVG Münster, 16 B 425/25
Nach einer Unfallflucht kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Die Grenze wird bei diesem Gericht auf 2500 € hochgesetzt, hierbei kommt es nicht auf die Meinung der Beschwerdekammer, sondern auf die Meinung der Berufungskammern an.
LG Zwickau, E 1 Qs 166/25
Die entsprechenden Aktenzeichen bei den beiden Berufungskammern lauten:
3 NBs 420 Js 8745/24
4 NBs 420 Js 21535/23
Wenn sich der spätere Linksabbieger vorher an den rechten Fahrbahnrand orientiert hat und nicht nachgewiesen werden kann, dass er nach links geblinkt hat, kann dies eine Alleinhaftung bei einem Unfall mit einem Überholer begründen (§ 9 I 2 StVO), da dieser nicht bei unklarer Verkehrslage überholt hat (§ 5 III Nr. 1 StVO).
Hinweisbeschluss OLG Hamm, 7 U 72/24
Das LG Zwickau hat unter Berufung auf Rechtsprechung von Berufungskammern entschieden, dass eine vorläufige Erziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden unter 2.500 € liegt. In diesem Fall sei mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auch im späteren Strafverfahren nicht zu rechnen.
LG Zwickau, E 1 Qs 166/25
Bereits ein einmaliger Konsum von Kokain berechtigt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
VG Bremen, 5 V 1428/25