Abgerissene Tankklappe

Weist der Betreiber einer Waschstraße deutlich darauf hin, dass Tankklappen sicher verriegelt sein müssen, haftet er nicht für eine Beschädigung, wenn die Tankklappe abgerissen wird, weil sich die Klappe selbstständig durch Druck während des Waschvorgangs geöffnet hat und abgerissen wird.

BGH, VII ZR 157/24

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Schadensabrechnung bei Totalschaden nach Zweitunfall

Der Sachschaden nach einem Zweitunfall ist unter Zugrundelegung der Differenzhypothese durch Vergleich der Restwerte vor und nach dem zweiten Unfall zu ermitteln. Etwaige Überzahlungen des ersten Schädigers bleiben hierbei ohne Belang, es liegt auch kein Verstoß gegen das Bereicherungsverbot vor. 

LG Ellwangen, 1 S 94/24

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Unfall und die Vollkasko 

Wer seine Vollkasko – Versicherung in Anspruch nehmen will, muss einen konkreten Unfall darstellen und in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beweisen. Kann der Unfall nicht wie geschildert passiert sein, besteht kein Anspruch gegen die Vollkasko, auch wenn die Schäden am Fahrzeug einem anderen Unfallereignis zuzuordnen wären. Es muss schon konkret vorgetragen werden. 

OLG Hamm, 20 U 159/24

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Höhenunterschiede zwischen verschiedenen Verkehrsflächen

Eine Pedelec – Fahrerin stürzte, als sie von einem Gehweg auf eine Fahrbahn fahren wollte. Zwischen den beiden Bereichen gab es einen Höhenunterschied, die Trennung erfolgte über Rinnen- und Tiefbordsteine. Sie wollte Schadensersatz vom Hotel haben, den bekam sie nicht. Zwischen verschiedenen Verkehrsflächen ist immer mit baulich bedingten Unebenheiten zu rechnen.

Auch dass das Hotel nach dem Sturz durch entsprechende Markierungen auf diesen Höhenunterschied hinwies, bedeutet keinesfalls, dass vorher eine unzumutbare Gefahrenquelle geschaffen worden war.

OLG Schleswig, 7 U 8/25

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Beschuldigtenbelehrung

Wird der einer Unfallflucht verdächtige Halter nicht vor der Befragung als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben unverwertbar. Hier wurde der Halter als möglicher Tatverdächtiger ermittelt und befragt, da hatte sich der Tatverdacht schon hinreichend verdichtet, auch wenn noch andere Personen gefahren sein könnten.

Die Befragung fand an seiner Wohnung statt.

OLG Nürnberg, 2 OLG Ss 113/13

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