Prozesskosten für mehr Unterhalt

Prozesskosten für Unterhalt sind praktisch nicht steuerlich abzugsfähig. So hatte der BFH schon im ersten Durchgang entschieden. Jetzt klagte die Steuerpflichtige erneut, es wurde allerdings entschieden, dass die Prozesskosten keine Werbungskosten, sondern lediglich eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Da das Einkommen der Steuerzahlerin über dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegt, sind diese daher vom Abzug ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Prozess der Sicherstellung der lebensnotwendigen Bedürfnisse dient.

FG Düsseldorf, 1 K 494/18 E

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Beamter auf Probe konsumiert Cannabis

Wenn ein Polizist seinen Dienst unter Cannabiseinfluss antritt, begründet dies durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung und rechtfertigt seine Entlassung. Bei einer Blutprobe ergab sich eine THC-NOOH-Konzentration von 90 ng/ml, es konnte von regelmäßigem Konsum ausgegangen werden. Auch die neue Rechtslage ändert hieran nichts, durch das Verbot der Dienstausübung unter Cannabiseinfluss ist keine rechtswidrige Beschneidung seiner Freiheitsrechte gegeben. Insbesondere Waffenträger dürfen beim Dienst nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen. Hierbei kommt es auch nicht an, dass Ausfallerscheinungen gegeben sind.

Erschwerend kamen auch zwei eingestellte Ermittlungsverfahren (sexuelle Nötigung und Cannabiskonsum (alte Rechtslage)) hinzu. Ein weiteres Verfahren (Verstoß gegen BtMG, den Umgang mit Konsumcannabis und § 24a StVG) ist noch offen.

VG Aachen, 1 L 884/24

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Wenn der Betroffene nicht kommt…

… kann der Einspruch nach § 74 OWiG verworfen werden, wenn sein Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist. Wird eine nicht ordnungsgemäße Ladung mit der Rechtsbeschwerde gerügt, müssen sich alle Tatsachen (tatsächliche Umstände und die daraus fehlende Kenntnis) aus der Rechtsbeschwerde ergeben. Wird die Ladung vom Zusteller in den Briefkasten der Eltern eingeworfen, wo der Betroffene bis vor kurzem lebte, müssen alle Umstände vorgetragen werden, die eine Heilung des Ladungsmangels (durch tatsächliche Kenntnis) verhindern. Entsprechend muss dezidiert zu rügevernichtenden Umständen vorgetragen werden. Hier war der Betroffene in der ersten Hauptverhandlung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden worden, hatte dann anschließend seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt. Dies ist darzulegen, ebenso, weshalb er in der zweiten Verhandlung teilnehmen will, wenn er auf seinen Antrag bei der ersten Verhandlung entbunden war.

KG Berlin, 3 ORbs 192/24

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Fahrerlaubnis auf Probe

Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sind 2 Monate nach Anordnung eines Aufbauseminars auch dann erheblich, wenn zwar die verkehrspsychologische Beratung (Verwarnung, 2. Stufe) begonnen, aber noch nicht beendet wurde. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen.

OVG Münster, 16 B 998/23

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Ausländische Fahreignungsprüfung

In Anbetracht von §§ 28-31 FeV kommt es nicht in Betracht, bei der deutschen Fahrerlaubniserteilung das Ergebnis einer Fahreignungsprüfung außerhalb EU- oder EWR-Staaten bedingungslos zu übernehmen. Es ist auch nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, dies zu prüfen, um dem Bewerber für eine deutsche Fahrerlaubnis die gesetzlich vorgesehene Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens zu ersparen. Vielmehr sind diese hohen Anforderungen regelmäßig nicht durch den Erwerb der o.g. Fahrerlaubnis zu umgehen.

VGH Mannheim, 13 S 1335/23

Hier ging es um vorherige BtM-Fahrten und eine schweizer Fahrerlaubnis. Von dieser darf in Deutschland aber nach „ 29 FeV nur Gebrauch gemacht werden, wenn in Deutschland kein Wohnsitz besteht, ansonsten nur vorübergehend für max. 12 Monate.

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