Fahrerlaubnis auf Probe

Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sind 2 Monate nach Anordnung eines Aufbauseminars auch dann erheblich, wenn zwar die verkehrspsychologische Beratung (Verwarnung, 2. Stufe) begonnen, aber noch nicht beendet wurde. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen.

OVG Münster, 16 B 998/23

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Ausländische Fahreignungsprüfung

In Anbetracht von §§ 28-31 FeV kommt es nicht in Betracht, bei der deutschen Fahrerlaubniserteilung das Ergebnis einer Fahreignungsprüfung außerhalb EU- oder EWR-Staaten bedingungslos zu übernehmen. Es ist auch nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, dies zu prüfen, um dem Bewerber für eine deutsche Fahrerlaubnis die gesetzlich vorgesehene Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens zu ersparen. Vielmehr sind diese hohen Anforderungen regelmäßig nicht durch den Erwerb der o.g. Fahrerlaubnis zu umgehen.

VGH Mannheim, 13 S 1335/23

Hier ging es um vorherige BtM-Fahrten und eine schweizer Fahrerlaubnis. Von dieser darf in Deutschland aber nach „ 29 FeV nur Gebrauch gemacht werden, wenn in Deutschland kein Wohnsitz besteht, ansonsten nur vorübergehend für max. 12 Monate.

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Cannabis und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Auch in Altfällen (Gesetzesänderung nach Erlass der Widerspruchsentscheidung) kann die Neuregelung im Entziehungsverfahren Wirkung entfalten. Ist nach der Neuregelung die Fahreignung nicht mehr abzusprechen, fehlt es für eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis am besonderen materiellen Vollzugsinteresse.

VG Magdeburg, 1 B 95/24

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Keine mangelnde Fahreignung

Ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, das auch ohne Behandlung keine übermäßige Tagesmüdigkeit zur Folge hat, begründet keinen Eignungsmangel und rechtfertigt auch keine Kontrollauflagen.

BayVGH, 11 CS 24.1155

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Zustellung an Geschäftsführer

Eine Zustellung in einer persönlichen Angelegenheit an den Geschäftsführer einer GmbH kann auch in den Geschäftsräumen der GmbH erfolgen, weil ihm diese Geschäftsräume auch als eigene zugerechnet werden. Dies gilt auch, wenn in einer persönlichen Angelegenheit zugestellt werden soll, denn die Erwartung nach § 178 ZPO, dass eine Weitergabe an den Adressaten erfolgt, ist hier hier begründet. Selbst eine Zurückweisung der Zustellung durch die GmbH steht der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegen.

BayObLG, 101 Sch 177/23 e

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