Zinssatz bei Pensionszusage an Gesellschafter

Die Gesellschaft hat bei einer Gehaltsumwandlung nach einer Pensionszusage einen Zinssatz von 6 % angenommen. Das Finanzamt wollte nur 3 % akzeptieren (wie bei anderen Arbeitnehmern der Gesellschaft), der Rest wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung. Auch der BFH hielt den Zinssatz von 6 % für überhöht, bei derartigen Zusagen wird der Kapitalstock grundsätzlich risikoarm mit niedriger Verzinsung angelegt. Jedoch sind grundsätzlich auch solche Versorgungszusagen steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung der Empfänger

 angemessen ist. Zur Gesamtausstattung gehören neben den Rentenanwartschaften insbesondere der monatliche Arbeitslohn sowie sonstige arbeitgeberseitige Zuwendungen, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung eines PKW, auch für die private Nutzung.

BFH, I R 4/23

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar

Anerkennung von Pensionszusagen

Pensionszusagen, die durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden, sind steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft gerade erst gegründet wurde oder aber die Zusage schon ohne Probezeit vereinbart worden ist. Allerdings muss beachtet werden, dass für die Gesellschaft, kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche des Geschäftsführers mitfinanzieren zu müssen.

Die Gesellschaft darf sich an der Finanzierung nicht beteiligen. Insofern ist es aber möglich, dass auch einem älteren Gesellschafter (hier über 60) eine solche Zusage gemacht wird. Ein Fremdvergleich muss aber möglich sein, die entsprechenden Ansprüche müssen also insolvenzgesichert sein.

BFH, I R 50/22

Wenn die Pensionszusage nicht anerkannt wird, droht die Annahme und Versteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung bezüglich der Zuführungen in die Rücklage.

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar

Plötzlicher Harndrang

Auch wenn es bei dieser Entscheidung überhaupt keiner Begründung bedurft hätte (§ 77b I OWiG), hat das Amtsgericht dennoch nicht geschwiegen. Der Betroffene hatte geltend gemacht, plötzlichen Harndrang verspürt zu haben, bat auch direkt nach dem Anhalt durch die Polizei darum, eine Toilette aufsuchen zu können. Wäre dem Amtsgericht allerdings egal gewesen. Da dieser Harndrang medizinisch bereits diagnostiziert gewesen ist, hätte er aufs Autofahren ganz verzichten können eine Windel tragen oder einfach den Fahrersitz durchnässen können. Die Verkehrssicherheit würde nicht zur Disposition an chronischem plötzlichem Harndrang leidender Fahrzeugführer*innen stehen.

AG Dortmund, 729-OWi 224 Js 21/26

Notdurft kann man auch anders sehen, einige Beispiele (hier drei Entscheidungen von Oberlandesgerichten) gibt es hier.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greift nicht ein, wenn allein ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden PKW im innerstädtischen Bereich ursächlich wurde. Hier greift ein Anscheinsbeweis, wenn der Wechsel des Fahrstreifens in einem direkten räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Kollision steht.

Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Spurwechsler darlegen und beweisen kann, dass er so lange bereits auf der neuen Spur fuhr, dass der Hintermann den nötigen Sicherheitsabstand einhalten und auf den Spurwechsel angemessen reagieren konnte.

OLG Hamm, I-7 U 49/25

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Weitere Unterlagen

Hat der Verteidiger im Einzelnen dargelegt, weshalb er weitere Informationen benötigt, und wird über diesen Antrag nicht entschieden, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor.

Der Verteidiger hatte sich gegenüber der Behörde, auch mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung, sowie bei Gericht diese Informationen erbeten. Auch zwischenzeitlich hat er immer wieder versucht, die entsprechenden Informationen zu erhalten. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen und das Urteil aufgehoben.

OLG Hamm, III 1 ORbs 116/25

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar