Beweislast bei Spurwechsel auf der Autobahn

Kommt es bei einem Spurwechsel auf der Autobahn zu einem Unfall, spricht ein Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler. Dieser muss durch vollen Gegenbeweis erschüttert werden, die bloße Möglichkeit eines Spurwechsels durch den Unfallgegner ist nicht ausreichend.

Zu den strengen Sorgfaltsanforderungen beim Spurwechsel gehört eine ggf. sogar doppelte Rückschau durch Spiegel- und Schulterblick.

Steht ein unfallursächlicher Spurwechsel fest, kann die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs in der Regel vollständig zurücktreten.

OLG Schleswig, 7 U 106/25

Aber Achtung: Bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kann den Auffahrenden trotz des unzulässigen Spurwechsels eine Mithaftung treffen.

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Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Wer ein Pedelec unter Einfluss von Amphetamin (1,1 ng/ml), THC (60 ng/ml) und Alkohol (mind. 2,14 Promille) führt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt werden. § 3 I S.1 FeV ist eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. § 3 II FeV verweist insoweit ausreichend auf Anlage 4 der FeV, die entsprechend anzuwenden ist.

OVG Lüneburg, 12 ME 136/25

Andere Gerichte halten § 3 FeV nicht immer für ausreichend.

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Standardisiertes Messverfahren

Die Verteidigung hat rechtzeitig schon gegenüber der Verwaltungsbehörde ihr Recht auf Informationsparität geltend zu machen, allerdings besteht kein Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten.

Bei einem standardisierten Messverfahren trifft das Amtsgericht so gut wie keine Aufklärungspflicht, diese geht vielmehr als umfassendes Informationszugangsrecht auf den Betroffenen über. Es ist somit auch seine Aufgabe, durch ein Gutachten die Messrichtigkeit zu widerlegen.

Das Gericht ist keine Art von Erfüllungsgehilfe für die Geltendmachung des Informationszugangsrechts.

Bei einer in großen Teilen ohne Fallbezug zusammengestückelten Rechtsbeschwerdebegründung kann sich die Frage ergeben, ob sie insgesamt unstatthaft ist, selbst wenn ein Textbaustein quasi zufällig einen Verfahrensfehler offenbart.

KG Berlin, 3 Orbs 46/25 – 162 SsRs 9/25

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Einmaliger Konsum

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn der Inhaber die Einnahme harter Drogen (hier Crack und Kokain) einräumt.

OVG Schleswig, 4 MB 30/25

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Anwaltskosten bei Verjährung

Tritt die Verjährung nur wegen fehlender Verfahrensförderung durch das Gericht ein, ist § 467 III S.2 StPO nicht anwendbar, die Auslagen sind zu erstatten.

LG Potsdam, 24 Qs 68/25

Bei der genannten Vorschrift handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, das Verfahrenshindernis muss also der einzige Grund der Nichtverurteilung sein. Ein Absehen von der Auslagenerstattung kommt also nur in Betracht, wenn das Gericht bereits davon überzeugt ist, dass der Betroffene sonst sicher verurteilt werden würde. Erst dann steht das Ermessen zu, ob aufgrund besonderer Umstände die Belastung der Staatskasse mit den Anwaltskosten unbillig wäre.

LG Saarbrücken, 8 Qs 129/25

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