Wer als Sozius einen fliegenden Fasan am Helm abbekommt und deshalb vom Motorrad fällt, hat Schadensersatzansprüche aus § 7 StVG. Es liegt keine höhere Gewalt vor, der Unfall ereignet sich beim Betrieb des Fahrzeugs.
OLG Oldenburg, 5 U 30/25
Wer als Sozius einen fliegenden Fasan am Helm abbekommt und deshalb vom Motorrad fällt, hat Schadensersatzansprüche aus § 7 StVG. Es liegt keine höhere Gewalt vor, der Unfall ereignet sich beim Betrieb des Fahrzeugs.
OLG Oldenburg, 5 U 30/25
Wer ein Mietfahrzeug einfach auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt, muss keine Unterschlagung begehen. Zwar ist zunächst ein „Enteignung“ des Berechtigten gegeben, es mangelt aber an einer irgendwie gearteten Zueignungsabsicht. Diese konnte in diesem Fall auch nicht temporär festgestellt werden, da der Mieter das Fahrzeug auf einem Flughafenparkplatz abstellte und anschließend mit einem Flugzeug das Land verließ. Eine Rückkehrabsicht gab es nicht.
BayObLG, 206 StRR 326/25
Natürlich kann der Betroffene entbunden werden, wenn seine Anwesenheit zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich ist. Dazu muss allerdings entsprechend vorgetragen werden, auch das Wissen des Verteidigers, dass ihm der Betroffene vermittelt hat und das die Anwesenheit des Betroffenen entbehrlich macht.
Wenn man sich darauf berufen will, der Betroffene sei nicht der Fahrer gewesen, wird es richtig schwer. Dann kommt es unter anderem darauf an, ob es eine Kennzeichenanzeige war oder ob der Betroffene vor Ort angetroffen wurde. Und regelmäßig wird man eine Gegenüberstellung mit dem entsprechenden Zeugen vornehmen müssen.
Und wenn der Betroffene krank ist, muss auch vorgetragen werden, welche Art von Erkrankung vorlag und weshalb er nicht verhandlungsfähig war. Da der Betroffene nicht entbunden war und auch nicht entbunden werden musste, wurde der Einspruch durch Urteil ohne Verhandlung verworfen, § 74 OWiG.
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde verworfen, es mangelte schon an dem erforderlichen Vortrag.
KG Berlin, 3 ORbs 155/25
Auf Antrag erhält die Verteidigung die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe des Messtages. Der Anspruch folgt aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens und betrifft alle Unterlagen und Daten, die sich bei der Behörde befinden.
Die Verteidigung erhält alle Informationen, die auch ein Sachverständiger erhält. Es ist ausreichend, wenn sich die Verteidigung erhofft, die Verteidigungseffektivität erhöhen zu können.
AG Dorsten, 29 OWi 181/25
Eine Verwarnung (§ 4 StVG, bei 6 oder 7 Punkten) ist ergriffen (ggf. Verringerung des Punktestandes), wenn sie dem Fahrerlaubnisinhaber zugeht. Für die Verringerung des Punktestandes sind aber nur die Zuwiderhandlungen maßgeblich, die der Fahrerlaubnisbehörde zum Zeitpunkt des Ausstellens der Verwarnung bekannt sind, die also an diesem Tag auch im FAER eingetragen sein müssen.
BVerwG, 3 C 8/24
Hier sind nach Ausstellung der Verwarnung (mit Verringerung auf 7 Punkte) Punkte dazu gekommen, die noch nicht bekannt waren. Dann wurde die Fahrerlaubnis wegen 8 Punkten entzogen.