Doppelter Haushaltsführung und der Stellplatz

Neben der Miete für die Zweitwohnung (im Inland begrenzt auf 1000 € monatlich, § 9 I Nr.5 EStG) können die Kosten eines Stellplatzes bei der Zweitwohnung als Werbungskosten angesetzt werden, diese unterliegen nicht der Obergrenze der Mietkosten. Die Notwendigkeit der Anmietung des Stellplatzes wurde aufgrund der Parkplatznot in Hamburg in diesem Fall bejaht.

BFH, VI R 4/23

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Strafverfahren und Ordnungswidrigkeit

Wird ein Strafverfahren gemäß § 153a StPO eingestellt und die Auflage erfüllt, kann eine ebenfalls durch die Tat begangene Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden, es entsteht eine Sperrwirkung.

OLG Bamberg, 3 Ss OWi 1500/14

OLG Braunschweig, Ass (OWi) 72/11

Hier war ein ausländischer Führerschein nicht nach den Vorgaben von § 29 FeV innerhalb von sechs Monaten nach Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland umgeschrieben worden. Das Verfahren wurde gem. § 153a StPO eingestellt, die Auflage erfüllt. Eine während dieser Fahrt begangene Ordnungswidrigkeit kann dann nicht mehr verfolgt werden.

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Geständnis im Ermittlungsverfahren

Ein später widerrufenes Geständnis im Ermittlungsverfahren ist im Zivilprozess nicht ohne Weiteres verwertbar. Es stellt nicht zwingend den Nachweis eines behaupteten Sachverhalts dar. Ein im Strafverfahren abgelegtes Geständnis entfaltet im Zivilprozess nicht die Wirkungen der §§ 288,

290 ZPO, es ist lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung gem. § 286 ZPO als Indiz zu berücksichtigen. 

Allerdings muss der ehemals Geständige dann im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast konkrete Zweifel an der Wahrheit des damaligen Geständnisses vortragen. Dann wiederum muss der Anspruchsteller beweisen, dass der Vortrag doch stimmt.

OLG Bamberg, 12 U 80/24 e

„Es entspricht außerdem gesicherten Erfahrungssätzen, dass Vernehmungsdruck – auch jenseits verbotener Vernehmungsmethoden (vgl. § 136a StPO)) –zu falschen Geständnissen führen kann, jedenfalls dann, wenn die Vernehmung für den Betroffenen eine belastende und spannungsgeladene Ausnahmesituation darstellt. Die regelmäßig größere Erfahrenheit und Handlungskompetenz des Vernehmenden erleichtert es diesem zudem, eigene Vernehmungsziele durchzusetzen, eine Anpassung des Vernommenen zu erreichen und dessen Widerstand zu brechen. Eine solche Situation kann beim Vernommenen dazu führen, dass er primär eine Beendigung der Vernehmungssituation erreichen will und aus Vorhalten in der Vernehmung gewonnene Erkenntnisse in seine Darstellung einbaut, zumal in Fällen, in denen er die Hoffnung hat, seine Angaben würden nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Denn alters- und deliktsunabhängig kommt es nicht ganz selten vor, dass die Angst vor Verhaftung oder Vollzug der Untersuchungshaft (BGH, Urteil vom 19.04.2000 – 5 StR 20/00 [Rn. 8, 10; juris: nicht „lebensfremdes“ Motiv für Geständnis]) zu einem falschen Geständnis führt, weil die Beschuldigten hoffen, durch ihr Geständnis zumindest den nächstliegenden Beeinträchtigungen zu entgehen (Eisenberg, Beweisrecht der StPO [2017], Rn. 732 ff. m. w. N.).“

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Schaden am Ferrari F40

An einem solchen tollen Auto entstand ein Schaden, da es mit der serienmäßigen Tieferlegung zu einem Aufsetzen auf der Straße kam. Ursächlich sollen ein nicht unerheblich herausragender Kanaldeckel sowie ein seitliches Fahrbahngefälle gewesen sein.

Die Gemeinde als Straßenbaulastträger haftet nicht. Maßnahmen des Verkehrssicherungspflichtigen sind regelmäßig nicht geboten, wenn ein Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden kann. Wird eine Gefährdung durch risikoerhöhende Umstände wie die Tieferlegung des Fahrzeugs wesentlich (mit-) begründet, muss der Fahrzeugführer dies durch erhöhte eigene Aufmerksamkeit und Vorsicht kompensieren. Selbst wenn eine Straße mit einem allgemein schlechten Ausbauzustand abhilfebedürftige Gefahrenquellen in Form von erkennbaren Unebenheiten aufweise, müsse eine Haftung des Straßenbaulastträgers aus der Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht hinter das (Mit-) Verschulden des Fahrzeugführers zurücktreten, wenn dieser die Straße mit einem tiefergelegten Fahrzeug befährt. 

OLG Koblenz, 12 U 1012/21

Es ging immerhin um ca. 62.000 € Schaden. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst nicht die Pflicht, mit erheblichen Kosten für die Allgemeinheit dafür zu sorgen, dass die Straße auch für „nicht alltagstaugliche“ Fahrzeuge wie den streitgegenständlichen Ferrari gefahrlos nutzbar sei. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Ferrari serienmäßig tiefergelegt wurde und für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen ist. Die Zulassung eines Sportfahrzeugs mit entsprechend geringer Bodenfreiheit beinhalte gerade nicht die Zusicherung, dass alle öffentlichen Straßen befahren benutzt werden können.

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Täuschung bei der MPU

Erhält jemand seine Fahrerlaubnis aufgrund eines positiven MPU – Gutachtens zurück und erscheinen die Abstinenznachweise später nicht mehr verwertbar (nicht vom Antragsteller), kann ihm erneut die Fahrerlaubnis entzogen werden. Es obliegt dem Antragsteller, dann nachzuweisen, dass die Verwertbarkeit doch gegeben ist.

Wenn eine Begutachtungsstelle ein altes Gutachten nachträglich zurückzieht, weil sie davon ausgeht, bei der Erstellung des Gutachtens über die Abstinenznachweise getäuscht worden zu sein, rechtfertigt dies die Annahme, dass ein solches positives Gutachten nicht vorliegt.

VG Gelsenkirchen, 7 L 1592/25

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