Abschiedsfeier für einen Arbeitnehmer

Wenn eine solche Feier vom Arbeitgeber ausgerichtet und bezahlt wird, führt dies nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn es sich um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers oder ein solches des Arbeitnehmers handelt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Hier waren insgesamt circa 300 Personen eingeladen, die unter geschäftspolitischen Aspekten (ehemalige Vorstandsmitglieder, andere, ehemalige Mitarbeiter, wichtige Kunden und Repräsentanten von wichtigen Institutionen) ausgewählt worden waren. Es waren auch acht Familienmitglieder des ausscheidenden Vorstandsmitglieds eingeladen, allerdings wurde auch sein Nachfolger ins Amt eingeführt. Organisation und Umsetzung der Feier lagen bei der Personalabteilung. Somit handelt es sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers, die trotz der Überschreitung der 110 € – Grenze (je Gast) nicht zu Arbeitslohn führte.

BFH, VI R 18/24

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Verkauf eines hochpreisigen Wohnmobils

Auch der Verkauf eines sehr teuren Wohnmobils (323.000 €) kann ein Veräußerungsgeschäft eines Gegenstands des täglichen Gebrauchs sein, bei dem auch ein Verkauf innerhalb eines Jahres steuerfrei ist. Hier war es noch nicht einmal schädlich, dass das privat gekaufte Wohnmobil tageweise an die GmbH der Käuferin vermietet wurde, da es ansonsten dem Privatgebrauch zur Verfügung stand.

BFH, IX R 4/25

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Einmalige Fahrt mit Cannabis

Eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss (>3,5 ng/ml THC im Blutserum) ist nicht ausreichend, um eine MPU anzuordnen. Es muss schon ein missbräuchlicher Konsum vorliegen, das über regelmäßigen Konsum hinausgeht. Allein die Auskunft, der Betroffene rauche jeden Abend einen Joint, ist kein ausreichender Anhaltspunkt für eine Abhängigkeit und begründet ebenfalls keine MPU-Anordnung.

VGH Mannheim, 13 S 1559/25

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Keine Begrenzung des Nutzungsausfalls

Der Nutzungsausfallschaden ist nicht auf den Wert des Fahrzeugs begrenzt. auch bei einem längeren Zeitraum wird die Entschädigung nicht auf die Vorhaltekosten begrenzt, es werden weiterhin anerkannte Sätze (z.B. Liste nach Sanden/Danner/Küppersbusch oder Schwacke) herangezogen.

OLG München, 9 U 1098/25

Hier ging es um ein von einem Pfandleihhaus sichergestelltes Fahrzeug.

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Zinssatz bei Pensionszusage an Gesellschafter

Die Gesellschaft hat bei einer Gehaltsumwandlung nach einer Pensionszusage einen Zinssatz von 6 % angenommen. Das Finanzamt wollte nur 3 % akzeptieren (wie bei anderen Arbeitnehmern der Gesellschaft), der Rest wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung. Auch der BFH hielt den Zinssatz von 6 % für überhöht, bei derartigen Zusagen wird der Kapitalstock grundsätzlich risikoarm mit niedriger Verzinsung angelegt. Jedoch sind grundsätzlich auch solche Versorgungszusagen steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung der Empfänger

 angemessen ist. Zur Gesamtausstattung gehören neben den Rentenanwartschaften insbesondere der monatliche Arbeitslohn sowie sonstige arbeitgeberseitige Zuwendungen, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung eines PKW, auch für die private Nutzung.

BFH, I R 4/23

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