Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahreserklärung

Die Umsatzsteuervoranmeldungen und die denselben Besteuerungszeitraum betreffende Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten im Sinne von § 264 I StPO.. Falsche Angaben und somit eine Strafbarkeit bestehen nebeneinander in Tatmehrheit. Aufgrund des Zeitabstands kann eine einheitliche Tat regelmäßig nicht angenommen werden.

Liegt allerdings nur eine Weisung zur Abgabe mehrerer falscher Umsatzsteuervoranmeldungen vor, kann hier Tateinheit (§ 52 I StGB) beim Anweisenden angenommen werden.

BGH, 1 StR 387/25

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Zustellung eines Bußgeldbescheides

Sowohl für die Verjährungsverlängerung auf 6 Monate als auch die verjährungsunterbrechende Wirkung ist eine wirksame Zustellung erforderlich. Und bei einem Einwurf in den Briefkasten sind die Vorschriften nicht eingehalten worden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Zusteller das Datum auf dem Umschlag nicht in lesbarer Form angegeben hat.

Eine Heilung des Zustellmangels kann durch Übersendung einer Abschrift des Bußgeldbescheides an den Verteidiger erfolgen, wenn dieser kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlich ermächtigt war, Zustellungen für den Betroffenen anzunehmen. Bei der Bevollmächtigung ist hierzu eine schriftliche Vollmacht in der Akte erforderlich, allein das bloße Auftreten und Handeln als Verteidiger reicht nicht aus, um die Empfangsvollmacht zu begründen.

AG Waldkirch, 2 OWi 5700 Js 3558/26

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Rückstellung für Altersteilzeit

Für Aufwendungen für ein Vorruhestandsmodell kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Die Vergütung in der Freistellungsphase wird während der gesamten Beschäftigungsdauer verdient, daher ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag auf den Zeitraum von Dienstaufnahme bis zum planmäßigen Freistellungsbeginn zu verteilen.

Hier hatte die Steuerschuldnerin bestimmten Führungskräften ein Vorruhestandsmodell angeboten, nach dem sie 3 Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Vorruhestand gehen und 70% der jährlichen Bruttovergütung erhalten. Sie mussten allerdings bis zur Regelaltersgrenze 25 Jahre betriebszugehörig sein und vor der Freistellung eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.

BFH, IV R 11/24

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Nutzungsausfall bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

Wenn der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug anmietet, übt er sein Wahlrecht zwischen Nutzungsausfall und Mietwagen aus. Die spätere Geltendmachung von Nutzungsausfall ist dann – auch wenn es mehr Geld geben würde – ausgeschlossen, zumindest nach (Teil-) Regulierung der Mietwagenkosten.

Und auf Mietwagenkosten ist die Werkstattrisikorechtsprechung nicht anwendbar, der Markt ist zu offen zu prüfen. Das Gericht hat angemessene Kosten anhand des Fraunhofer-Mietwagenspiegels 2020 geschätzt, erhöht um 20% Zuschlag wegen unfallbedingter Besonderheiten, aber auch verringert um 10% für ersparte Eigenaufwendungen.

LG München, 19 S 2821/25

Besonders bitter in diesem Fall: Die Kosten des Mietwagens waren dem Gericht zu hoch, es wurde nur ein Teil erstattet. Der eventuell zustehende Nutzungsausfall hätte diese Rechnung abgedeckt.

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Angaben im Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid stellt die Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens dar. Er muss der Umgrenzung Funktion genügen, ist da also kein Zweifel geben, welche Lebensvorgänge erfasst und geahndet werden sollen. 
es liegt ein Verfahrenshindernis vor, hier hat das OLG das Verfahren eingestellt.

OLG Karlsruhe, 3 ORbs 330 SsBs 738/25

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