Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem

Eine Verwarnung gilt erst dann als ergriffen, wenn das entsprechende Schreiben dem Fahrerlaubnisinhaber zugegangen ist. Und für die Verringerung des Punktestandes bei verspäteter Ergreifung von Maßnahmen sind die im Fahrerlaubnisregister eingetragen und der Behörde am Tag des Ausstellung der Ermahnung oder Verwarnung übermittelten und damit bekannten Zuwiderhandlungen maßgeblich.

BVerwG, 3 C 8/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Cannabis und die ausländische Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Dies ist bei Cannabis der Fall, wenn eine auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden basierende Prognose ergibt, dass der Fahrer zukünftig unter Einfluss von Cannabis (über 3,5 ng) ein Kraftfahrzeug führen wird.

Geht es um eine ausländische Fahrerlaubnis, bewirkt die Entziehung, dass von dieser ausländischen Fahrerlaubnis im Inland kein Gebrauch mehr gemacht werden darf.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 419/25

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Mischkonsum

Ist davon auszugehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert und es auch zu Mischkonsum (mit Alkohol) kommt, ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine vorherige MPU muss nicht angeordnet werden. 

Hierzu ist auch ein Mischkonsum außerhalb vom Straßenverkehr ausreichend, wenn die Aufgabe der Trennungbereitschaft zwischen Konsum und Fahren möglich erscheint und eine Straßenverkehrsteilnahme hinreichend wahrscheinlich ist. Dies ist der Fall, wenn es in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht zu einer Beeinflussung durch Rauschmittel kommen kann.

BayVGH, 11 ZB 25.1383

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Falsche Adresse

Die Angabe einer fiktiven Meldeadresse, bei der zwar viele Personen angegeben sind, dort aber tatsächlich keine dieser Personen wohnt, ist nicht ausreichend als Mitwirkung Handlung zur Fahrerermittlung. In diesem Fall erübrigen sich auch weitere Ermittlungsversuche der Behörde. Es kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

VG Gelsenkirchen, 14 K 2411/24

Hier sollen wohl eine Vielzahl von Personen unter der angegebenen Adresse gelebt haben, es gab auch einen Briefkasten, der regelmäßig geleert wurde. Gemeldet war dort aber niemand, nach Auskunft von Nachbarn lebte dort auch keine der genannten Personen. Es handelt sich wohl um eine Tarnadresse für falsche Identitäten.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

§ 3 FeV regelt die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt und kann daher nicht als Rechtsgrundlage für behördliche Untersagungen herangezogen werden.

OVG Greifswald, 1 LB 181/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar