Aufzeichnungspflicht bei Trinkgeld

Nach § 3 Nr.51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei. Werden die Trinkgelder direkt an den Arbeitnehmer gegeben oder getrennt von den übrigen Einnahmen verwahrt (beispielsweise ein Glas auf dem Tresen), bestehen keine gesonderten Aufzeichnungspflichten. Wird Trinkgeld allerdings in der üblichen Kasse verwahrt oder mittels Karte gezahlt, erfolgt also eine Vermischung mit den Betriebseinnahmen, müssen die entsprechenden Vorfälle in der Buchhaltung aufgezeichnet werden.

Der Unternehmer erhält das Trinkgeld bei einer Vermischung mit seinen Betriebseinnahmen insoweit treuhänderisch und kann es bar an die Mitarbeiter auszahlen.

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Medikamentenklausel

Wer sich darauf beruft, Cannabis auf ärztliche Anordnung einzunehmen, muss einen persönlichen Kontakt zum Arzt gehabt haben. Videotelefonat oder Internet-Chat reichen hierfür nicht aus.

AG Hamburg-Wandsbek, 726b OWi 58/25

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Manipulierter Unfall?

Wenn der Anspruchsteller noch nicht einmal ein Unfallgeschehen plausibel erklären kann, dass den Schaden verursacht haben könnte, muss sich die Versicherung noch nicht einmal auf einen manipulierten Unfall berufen.

Allein eine polizeiliche Unfallaufnahme reicht nicht raus, die Beamten können regelmäßig nicht die Richtigkeit der Darstellung bezeugen.

OLG Köln, 3 U 91/24

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Bußgeldbescheid und Strafverfahren

Die Ahndung einer Tat als Ordnungswidrigkeit durch einen Bußgeldbescheid verhindert keine spätere strafrechtliche Verfolgung (§ 84 OWiG). Allerdings muss dann im Strafverfahren der Bußgeldbescheid aufgehoben werden, bereits gezahlte Geldbeträge sind auf die Verfahrenskosten im Strafverfahren anzurechnen. Der unterbliebene Ausspruch kann vom Revisionsgericht nach § 354 I StPO nachgeholt werden.

BGH, 3 StR 239/25

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Vertrauen auf eine Krankschreibung

Sind keine Umstände ersichtlich, dass die Einschätzung des Arztes, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, auf einer unvollständigen oder unzutreffenden Information durch den Geschädigten beruht, darf auf diese Bescheinigung vertraut werden.

OLG Bamberg, 5 U 48/24

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