Geschwindigkeitsmessung – immer wieder ESO 3.0

Das Messgerät wurde bis Ende 2009 mit der Software 1.001 betrieben, die fehleranfällig war. Darum hat die PTB am 25.11.2009 die Bauartzulassung um die neue Software 1.002 ergänzt.

Bei Verwendung der alten Software hat nunmehr das OLG Naumburg (1 Ss (B) 76/10) klargestellt:

1. Auf dem Messfoto müssen alle Fahrbahnteile zu erkennen sein, auf denen Messungen entstehen können.

2. Bei Zweifeln ist der Messbeamte zur ordnungsgemäßen Aufstellung des Gerätes zu befragen.

Es lohnt sich also, gegen entsprechende Ordnungswidrigkeitenbescheide vorzugehen, da insbesondere im Hinblick auf die Aufstellung des Gerätes und der Kamera häufig Fehler gemacht wurden.

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