KFZ – 1%-Regelung: Nachträglicher Einbau einer Flüssiggasanlage

Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes KFZ ist keine Sonderausstattung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, da diese nur gegeben ist, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.

Mit dem Betrag, der nach der 1 %-Regelung als Einnahme anzusetzen ist, werden alle geldwerten Vorteile der privaten Nutzbarkeit erfasst, unselbständige Ausstattungsmerkmale können nicht gesondert bewertet werden.

(BFH, VI R 12 / 09)

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