Wer als Radfahrer mit 1,6 (oder mehr) Promille erwischt wird, kann die Auflage bekommen, ein MPU-Gutachten erstellen zu lassen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann die zuständige Behörde auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z.B. Fahrrad) untersagen.
BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, 3 B 102/12