Stationäre Blitzanlage – Wartungsintervall des Sensorbereichs

Bei einigen stationären Blitzanlagen muss der in die Fahrbahn eingelassene Sensorbereich neben der Eichung noch regelmäßig gewartet bzw. geprüft werden. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben des Herstellers und der PTB zu beachten.

Sofern gegen diese Regelungen verstoßen wird, indem die Wartungsintervalle nach Ziffer 4.2 der sog. Piezo-Richtlinie der PTB nicht eingehalten werden, muss dies eine Messung nicht unverwertbar machen, gebietet aber einen höheren Toleranzabzug, da die Grundsätze eines standardisierten Messverfahrens nicht mehr einschränkungslos zur Anwendung kommen können.

AG Zeven, 8 OWi 2550 Js 36201/13

In diesem Verfahren konnte ich für den Mandanten durch den höheren Toleranzabzug erreichen, dass er keine Punkte bekam.

Es handelte sich um eine stationäre Anlage, TraffiPhot-S, mit Sensoren ohne den intelligenten Piezo-Vorverstärker Robot-IPV.

Hinweis:

Dieser höhere Toleranzabzug wird m.E. bis zur nächsten Eichung der Anlage gerichtlich durchsetzbar sein. Allerdings findet er nicht von Amts wegen Berücksichtigung in den Bußgeldbescheiden, sondern muss vor Gericht geltend gemacht werden.

Es lohnt sich also, einen auf Geschwindigkeitsverstöße spezialisierten Anwalt zu beauftragen.

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