Angaben zur Fahrzeugbeschreibung in einem auf der Seite www.mobile.de veröffentlichten Inserat eines Kfz-Händlers sind Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden.
OLG Hamm, 28 U 2/16
Angaben zur Fahrzeugbeschreibung in einem auf der Seite www.mobile.de veröffentlichten Inserat eines Kfz-Händlers sind Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden.
OLG Hamm, 28 U 2/16