Pfändbarkeit einer Verletztenrente

Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann als laufende Geldleistung wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.

BGH, IX ZB 66/15

Dieser Beitrag wurde unter Zivilrecht, ZPO veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert