Kfz-Unfall: fiktive Schadensabrechnung und Umsatzsteuer

Wählt der Geschädigte die so genannte fiktive Schadensabrechnung (also auf Basis des Sachverständigengutachtens) kann er die Umsatzsteuer, die bei der Ersatzbeschaffung anfällt, nicht geltend machen. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig.

BGH, VI ZR 654/15

Dieser Beitrag wurde unter Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert