Die bloß gelegentliche Nutzung als Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung genügt nicht als familiäre Weiternutzung des Erben, die Steuerbefreiung aus § 13 I Nr.4 ErbStG kann nicht geltend gemacht werden.
FG München, 4 K 1457/25
Die bloß gelegentliche Nutzung als Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung genügt nicht als familiäre Weiternutzung des Erben, die Steuerbefreiung aus § 13 I Nr.4 ErbStG kann nicht geltend gemacht werden.
FG München, 4 K 1457/25