Inseratsbeschreibung eines Kfz

Angaben zur Fahrzeugbeschreibung in einem auf der Seite www.mobile.de veröffentlichten Inserat eines Kfz-Händlers sind Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden.

OLG Hamm, 28 U 2/16

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