Berlin – die geteilte Stadt

Die Rente, ein ewiges Thema. Bei der Deutschen Rentenversicherung erwirbt man sogenannte Entgeltpunkte. Die Zahl der Entgeltpunkte ergibt später die Höhe der Rente. Hierbei ist Deutschland noch immer geteilt: Ein Entgeltpunkt Ost bedeutet 28,66 € Rente, ein EP aus dem Westen bringt 30,45 €.

Doch worauf kommt es an, ob der Arbeitnehmer einen EP Ost oder West erwirbt? Nicht auf den Wohnort des Rentners oder vorherigen Arbeitnehmers, es kommt lediglich darauf an, in welchem Teil der Betriebssitz des Arbeitgebers liegt. Dies kann zu dem kuriosen Ergebnis führen, dass den Arbeitnehmern eines Unternehmens mit zwei Betriebsstätten in Berlin Ost und West unterschiedliche Entgeltpunkte zugeordnet werden, es kommt lediglich darauf an, ob der Sitz des Unternehmens im Ost- oder Westteil der Stadt liegt.

Interessanterweise sind die Kosten in beiden Teilen der Stadt gleich hoch, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen also den gleichen Betrag ein. Einzig was am Ende für den Rentner herauskommt, ist unterschiedlich hoch.

Unternehmen, die Betriebsstätten in beiden Teilen unterhalten, sollten sich also überlegen, in welchen Teil der Stadt sie ihren Hauptsitz legen.

Gleiches gilt übrigens für die Entgeltpunkte, die durch Arbeitslosengeld-Bezug erworben werden. Hier kommt es darauf an, ob die Beiträge, die zum Arbeitslosengeld-Anspruch geführt haben, (hauptsächlich) aus einer Beschäftigung im alten Bundesgebiet oder im Beitrittsgebiet stammen.

Arbeitslosengeld II wird insoweit nicht differenziert, da es keine Erhöhung der Rente bringt. Dies gilt allerdings erst ab 2011, Bezugszeiten von 2005-2010 brachten noch jeweils einen Mini-Rentenanspruch.

 

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