Grundstücksausfahrt und das anschließende Linksabbiegen

Wer trotz eines auf der Straße herannahenden Fahrzeugs aus einem Grundstück herausfährt, um anschließend links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Dies kann zu einer Alleinhaftung bei einem Unfall führen, wenn das heranfahrende Fahrzeug zum Überholen angesetzt hat und es dann zur Kollision kommt.

OLG Hamm, 9 U 210/23

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert