Wer trotz eines auf der Straße herannahenden Fahrzeugs aus einem Grundstück herausfährt, um anschließend links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Dies kann zu einer Alleinhaftung bei einem Unfall führen, wenn das heranfahrende Fahrzeug zum Überholen angesetzt hat und es dann zur Kollision kommt.
OLG Hamm, 9 U 210/23