Ein weiteres Amtsgericht hielt die Abweichung der Messwertbildung (Messende 19,38 Meter vorm Gerät) von der Bauartzulassung (bis 20 Meter) für erheblich und sprach den Betroffenen frei.
AG Schwetzingen, 5 OWi 516 Js 37042/16
Ein weiteres Amtsgericht hielt die Abweichung der Messwertbildung (Messende 19,38 Meter vorm Gerät) von der Bauartzulassung (bis 20 Meter) für erheblich und sprach den Betroffenen frei.
AG Schwetzingen, 5 OWi 516 Js 37042/16