Anscheinsbeweis zulasten des stark alkoholisierten Fußgängers

Bei einer BAK ab 2,0 Promille besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeiit des Fußgängers ursächlich für einen Unfall geworden ist.

OLG Jena, 1 U 540/16

 

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