Bei einer BAK ab 2,0 Promille besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeiit des Fußgängers ursächlich für einen Unfall geworden ist.
OLG Jena, 1 U 540/16
Bei einer BAK ab 2,0 Promille besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeiit des Fußgängers ursächlich für einen Unfall geworden ist.
OLG Jena, 1 U 540/16