Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist grundsätzlich auch dann gegeben, wenn dem Geschädigten von dritter Seite, insbesondere Familienmitgliedern, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird.

OLG Saarbrücken, 4 U 33/16

 

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