Streiten die Parteien um Schadensersatz und ist der Hergang eines Verkehrsunfalls strittig, hat das Gericht die Verkehrsunfallakte beizuziehen und ein Sachverständigengutachten über den Unfallhergang einzuholen. Man sollte allerdings darauf achten, dies auch im Prozess zu beantragen, dann kann auch das Berufungsgericht das Urteil aufheben und den Rechtsstreit zurückverweisen (§ 538 Abs.II S.1 Nr.1 ZPO).
OLG Köln, 19 U 110/16
im entschiedenen Fall hat keine Partei beantragt, die Verkehrsunfallakte beizuziehen. Die Schilderung eines Zeugen wich von der Darstellung beider Parteien ab. Es war allerdings die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt worden. Das OLG hat dann in der Berufung nicht nur die Unfallakte beigezogen, sondern auch eine Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen durchgeführt.