Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und der bedeutende Schaden

Nach § 69 StGB wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen, wenn bei einem Unfall ein bedeutender Schaden verursacht wurde und der Täter Unfallflucht begangen hat. Die Wertgrenze für den bedeutenden Schaden ist in letzter Zeit auch in der Rechtsprechung diskutiert und leicht angehoben worden.

Nunmehr hat das AG Stuttgart entschieden, dass die Wertgrenze bei 1600 € liegen soll. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, es wurde Revision zum OLG Stuttgart eingelegt, über die noch nicht entschieden worden ist.

AG Stuttgart, 203 Cs 66 Js 36037/17

 

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