Teure Uhren sind Wertsachen

In Hausratversicherungen findet sich häufig die Klausel, dass Wertsachen lediglich in Höhe von 20 % der Versicherungssumme ersetzt werden. Eine solche Klausel ist wirksam.

Teure Armbanduhren aus Gold (Rolex) sind Wertsachen und keine reinen Zeitmesser. Sie fallen daher unter diese Klausel.

LG Baden-Baden, 4 O 38/17

 

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