Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen nicht erfolgter Gewährung von Einsicht in weitere Unterlagen über eine Messung, deren Beiziehung beantragt wurde, setzt voraus, dass gegen eine ablehnende Entscheidung der Verwaltungsbehörde ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt wird.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 197/18