Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfällt bereits nach einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum. Hieran ändert auch nichts, dass die Grenzwertkommission eine Anhebung der Grenze empfohlen hat. Es entspricht weiterhin dem Stand der Wissenschaft, dass bereits ab einer Konzentration von 1,0 ng/ml eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht.
OVG Schleswig Holstein, 4 MB 45/18