Nur bei geringen Geldbußen sind Ausführungen im Urteil zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich. Ansonsten muss zumindest eine kurze Begründung der Höhe der Geldbuße im Urteil enthalten sein. Die Wertgrenze wird regelmäßig bei 250 € genommen, bei den hier verhängten 840 € ist eine Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Verhältnisses des Betroffenen zwingend erforderlich.
Gleiches gilt übrigens auch für ein Fahrverbot.
Zumindest eine kurze Darstellung ist also im Urteil notwendig.
OLG Brandenburg, 1 ORbs 210/25