Kurzfristig aufgestellte Halteverbotsschilder

Wenn kurzfristig Halteverbotsschilder aufgestellt werden, kann ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer solchen Zone abgeschleppt werden. Die Kosten hierfür sind vom Verantwortlichen aber nur zu tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 vollen Tagen aufgestellt wurde. Insoweit findet auch keine stundengenaue Berechnung statt.

BVerwG, 3 C 25.16

Anders hatte noch das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden, dort genügten 48 Stunden.

 

 

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