Musterfeststellungsklage gegen VW

Am 1.11.2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen beim OLG Braunschweig eingereicht. Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
Es soll festgestellt werden, dass der Volkswagen-Konzern mittels Manipulationssoftware Verbraucher vorsätzlich geschädigt hat. Sollte die Klage Erfolg haben, wird das Ziel verfolgt, dass der Konzern den Käufern grundsätzlich Schadensersatz schuldet. Ein weiteres Ziel ist es, die Höhe der Erstattung bei Fahrzeugrückgabe festzustellen. Es geht also darum, ob der Kaufpreis in voller Höhe oder abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückgezahlt werden soll.
Kostenlos anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen des betroffenen Typs (Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 l), bei denen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden ist. Der Kauf muss hierbei nach dem 1.11.2008 erfolgt sein.
Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen und sich in ein Register eintragen lassen, das beim Bundesamt der Justiz eröffnet werden soll. Die Klage wird zulässig sein, wenn bis zu einem festgelegten Stichtag mindestens 50 betroffene Verbraucher eingetragen wurden. Sofern ein positives Feststellungsurteil ergeht, müssen dann die Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche individuell durchsetzen. Allerdings besteht eine Bindungswirkung. Sollte ein Vergleich geschlossen werden, entfaltet dieser Bindungswirkung für alle im Register eingetragenen Verbraucher, die nicht ihren Austritt aus dem Vergleich erklärt haben. Weitere Voraussetzung ist, dass weniger als 30 % der angemeldeten Verbraucher ausgetreten sind. Durch die Musterfeststellungsklage ist die Verjährung gehemmt.
Wenn das Gericht die Klage zulässt, wird das Bundesamt für Justiz 14 Tage nach Klageeinreichung, also am 15.11.2018, das Klageregister eröffnen.
Wenn das Gericht die Klage zulässt, wird das Bundesamt für Justiz 14 Tage nach Klageeinreichung, also am 15.11.2018, das Klageregister eröffnen. Hier kann die Anmeldung erfolgen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht, ZPO veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert