Nicht ausgewiesene Stornos im Z-Bon

Wenn in den Tagessummenbons (Z-Bons) der Kasse Stornierungen nicht ausgewiesen werden, sondern lediglich eine verbleibende Differenz, ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß und das Finanzamt zu Hinzuschätzungen berechtigt.

BFH, XI B 2 /18

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