Nachbesserungsfrist bei Softwaremangel

Will der Käufer eines vom Softwareskandal betroffenen PKW vom Kaufvertrag zurücktreten, muss er den Verkäufer zunächst zur Nachbesserung auffordern. Allein das Verlangen zur Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs reicht hierfür nicht aus. Nachbesserung muss ermöglicht werden, auch in Form des Software-Updates. Eine Verweigerung dieser Nachbesserung wegen Furcht vor Scheitern oder hierdurch anderweitig auftretender Mängel ist unzulässig, der Verkäufer hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche. Das Risiko des Scheiterns des ersten Versuchs (mit dann erneutem Versuch) trifft nach § 440 S.2 BGB den Käufer.

OLG Frankfurt, 25 U 17/18 dlocked0 Lis

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