Wohnungsdurchsuchung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ein neuer Aspekt einer Wohnungsdurchsuchung, diesmal nicht zur Fahrerermittlung (regelmäßig bei Motorradfahrern). Wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (60 km/h zu viel) wurde der Betroffene zu einer Geldbuße von 600 € verurteilt. Es fehlten im Urteil allerdings Feststellungen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese werden regelmäßig bei derartigen Geldbußen als notwendig angesehen. Da der Betroffene keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machte, erließ das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung zum Auffinden von Nachweisen zu seinem Einkommen (z.B. Kontoauszüge oder Einkommensnachweise). Dieser Durchsuchungsbeschluss wurde vom Landgericht für rechtmäßig erachtet unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und verschiedener Voreintragungen des Betroffenen. Da ansonsten keine Erkenntnisquellen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegen würden, war die Durchsuchung verhältnismäßig.

LG Hagen, 46 Qs 85/18

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