Wertersatz muss in Euro festgesetzt werden

Der Betrag der Wertersatzeinziehung muss in Euro festgesetzt werden, auch wenn bereits Taterträge in Fremdwährungen eingezogen wurden. In diesem Fall hat eine Umrechnung mit dem im Zeitpunkt des Erlangens geltendem Wechselkurs zu erfolgen.

BGH, 5 StR 169/19

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