Wie lange darf die Haftpflichtversicherung prüfen?

Nach dem ein spezifiziertes Anspruchsschreiben an die Versicherung übersandt wurde, steht der Versicherung eine gewisse Prüffrist zu. Wird vor Ablauf dieser Prüffrist Klage erhoben, kann die Versicherung ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgeben oder gegebenenfalls bei fristgerechter Regulierung und entsprechend nachfolgender Klagerücknahme oder übereinstimmende Erledigungserklärung auf eine günstige Kostenentscheidung vertrauen. Die Dauer der Prüffrist ist vom Einzelfall abhängig. Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall dürfte ein Zeitraum von 4-6 Wochen als angemessen anzusehen sein.

OLG Saarbrücken,4 W 4/19

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