Vollständige Einsicht in alle Unterlagen des Messgerätes und der Messung

Der Betroffene kann über seinen Verteidiger Einsicht verlangen in die gesamte Messreihe, den Beschilderungsplan, die verkehrsrechtliche Anordnung, den Public Key sowie die sogenannte Lebensakte. Diese heißt beim Polizeipräsidium Westpfalz allerdings Gerätebegleitkarte. Man kann aber auch einfach die Dokumentation nach § 31 MessEG verlangen.

Das Gericht weist auf Entscheidungen des OLG Karlsruhe (1 Rb 10 Ss 291/19) und des LG Kaiserslautern (5 Qs 51/19) hin.

AG Landstuhl, 2 OWi 108/19

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