Keine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

In einer Grundsatzentscheidung hat das OLG Frankfurt bestätigt, dass die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist. Geschieht dies dennoch, können auf derartigen Erkenntnissen keine Bußgeldbescheide begründet werden.

OLG Frankfurt, 2 Ss-OWi 942/19

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