Umsatzsteuerpflicht eine Abfindung für vorzeitige Mietvertragsauflösung

Sofern der Vermieter zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung optiert hat, stellt die Zahlung für eine vorzeitige Mietvertragsaufhebung keinen Schadensersatzanspruch dar, sondern ein Entgelt im Sinne des UStG. Sie unterliegt der Umsatzsteuer.

BFH, XI R 20/17

Dieser Beitrag wurde unter Mietrecht, Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert